Impressum

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Rechtliche Informationen:
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Gerichtsstand: Wien

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Firmenhauptsitz der Arnold Gruppe befindet sich in Wien. Die folgenden AGBs beziehen sich daher ausschließlich auf Österreich und können für die anderen Standorte jederzeit unter office@arnold.investments angefordert werden.

Stand: 10/2022

1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen berücksichtigen die Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (IMV), BGBl. Nr. 297/1996 idF BGBl. Nr. 268/2010, sowie das Maklergesetz, BGBl. Nr. 262/1996 idF BGBl. Nr. 112/2018. Diese Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen der Arnold Immobilien GmbH und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages und gelten im Sinne der genannten gesetzlichen Grundlagen als vereinbart. Soweit die nachstehenden AGB mit nicht zwingenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (IMV), BGBl. Nr. 297/1996 idF BGBl. Nr. 268/2010 und dem Maklergesetz, BGBl. Nr. 262/1996 idF BGBl. Nr. 112/2018 im Widerspruch stehen, gehen die AGB diesen Bestimmungen vor; die übrigen Bestimmungen der IMV und des MaklerG sowie auf Individualvereinbarung beruhende Bestimmungen bleiben unberührt.

2. Angebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich; Zwischenverkauf, -vermietung oder -verpachtung durch den Makler sowie den Abgeber vorbehalten.

3. Die Angaben über ein Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Informationen der über ein Objekt Verfügungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet.

4. Ist dem Auftraggeber ein vom Makler angebotenes Objekt bereits als verkäuflich, vermiet- oder verpachtbar bekannt, ist dies dem Makler unverzüglich, längstens binnen 48 Stunden ab Anbotstellung mittels eingeschriebenem Brief oder auf eine andere nachvollziehbare Art und Weise, mitzuteilen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung begründet bei Zustandekommen eines Vertrages über das angebotene Objekt die Provisionspflicht.

5. Der Anspruch auf Provision entsteht gemäß § 7 MaklerG mit der Rechtswirksamkeit (d.i. die Willensübereinstimmung oder ein allfälliger Bedingungseintritt) hinsichtlich des vermittelten Geschäfts. Im Falle einer aufschiebenden Bedingung besteht der Provisionsanspruch auch dann, wenn der bedingte Vertrag zwar vor Eintritt der Bedingung aufgelöst wird, die Bedingung ohne vorzeitige Auflösung aber eingetreten wäre. Die Provisionspflicht entsteht nach Namhaftmachung des vermittelten Geschäftspartners unabhängig davon, ob das vermittelte Geschäft mit oder ohne Intervention des Maklers und unabhängig davon, wann es zustande gekommen ist.

6. Der volle Provisionsanspruch entsteht auch
a) wenn der Vertrag zu anderen, vom Angebot abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird;
b) wenn der Vertrag über ein anderes Objekt mit dem vom Makler vermittelten Vertragspartner zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn es sich bei dem vermittelten Geschäft um ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft handelt und die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers gemäß § 15 Abs 1 Z 2 MaklerG fällt;
c) wenn und soweit ein Vertrag über ein vom Makler vermitteltes Geschäft durch in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Verträge erweitert oder ergänzt wird, vom Ausmaß der Erweiterung oder Ergänzung.

7. Jede Bekanntgabe der vom Makler angebotenen Objekte bzw. der von ihm namhaft gemachten Interessenten durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Maklers und lässt den Provisionsanspruch unberührt. Insbesondere bleibt der Provisionsanspruch dem Auftraggeber gegenüber (§ 15 Abs. 1 Z 3 MaklerG) bestehen, wenn das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekannt gegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekannt gegeben hat. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn das bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt, oder das Geschäft mit dem vermittelten Dritten deshalb nicht zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Widerkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Aufwendungen des Maklers aufgrund von zusätzlichen Aufträgen, die ihm vom Auftraggeber erteilt werden, sind gesondert und auch dann zu vergüten, wenn das angestrebte Rechtsgeschäft nicht zustande kommt. Wird dem Makler ein Alleinvermittlungsauftrag erteilt, entsteht der Provisionsanspruch auch dann, wenn der Alleinvermittlungsauftrag vom Auftraggeber vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird, oder das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages vertragswidrig ohne Vermittlung des Maklers oder durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers zustande kommt.

8. Arnold Immobilien GmbH behält sich das Recht vor, zum Zwecke der Anbahnung des zu vermittelnden Rechtsgeschäftes die Dienste einer anderen Maklerfirma in Anspruch zu nehmen, wenn dies zur Erhöhung der Vermittlungschancen zweckdienlich erscheint; daraus entstehen weder dem Auftraggeber noch dem diesem zugeführten Interessenten irgendwelche Mehrkosten.

9. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.

10. Erfüllungsort ist Wien. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als ausschließlicher Gerichtsstand Wien Innere Stadt vereinbart. Die Bestimmungen des § 14 KSchG bleiben im Übrigen unberührt.

11. Vermittelt der Makler einen Vertrag, mit dem dem Auftraggeber oder dem vermittelten Dritten das zeitlich befristete Recht eingeräumt wird, durch einseitige Erklärung das betreffende Geschäft zustande zu bringen (Optionsvertrag), sind bei Abschluss des Optionsvertrages 50 Prozent der für die Vermittlung des Hauptgeschäftes vereinbarten Provision zu bezahlen. Die restlichen 50 Prozent werden sodann mit Ausübung des Optionsrechtes durch den Berechtigten fällig.

Die Sicherheit Ihrer Daten

Das Arnold Datenschutzbekenntnis

Wir sind der Meinung Ihre Privatsphäre geht nur Sie etwas an und dieses Bekenntnis beginnt hier auf unserer Website. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat höchste Priorität. Sie sollen immer wissen, wann und wie wir Daten erheben und wofür sie eingesetzt werden.

Ihre Daten werden ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, Datenschutz-Anpassungsgesetz, TKG 2003) verarbeitet. In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte.

Vorne weg: Wir zeichnen nur anonymisierte Daten auf. Diese geben niemals Rückschlüsse über das Endgerät (z.B. IP-Adresse), geschweige denn Sie als Person. Aus diesem Grund ist es auch nicht notwendig, dass Sie bei uns im öffentlichen Bereich der Website eine Zustimmung zur Analyse oder Verarbeitung Ihrer Daten anklicken müssen.

Ein individuelles Auswerten Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke wird bei uns nicht durchgeführt. Sie entscheiden, wann und wie Sie mit uns in Kontakt treten. Ab diesem Zeitpunkt sind all Ihre Daten gesichert und Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner.

Wichtig in diesem Zusammengang: Im Zuge der ständigen Weiterentwicklung unserer Website und der Implementierung neuer Technologien können Anpassungen bei unserer Datenschutzerklärung notwendig werden. Daher kann es nicht schaden, diese ab und zu erneut durchzulesen.

Kontakt mit uns

Sollten Sie über diese Website per E-Mail oder per Telefon Kontakt mit uns aufnehmen, speichern wir Ihre angegebenen Daten zur Bearbeitung der jeweiligen Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen, oder mit Ihrer Anfrage in Verbindung stehenden Themen. Niemals geben wir Ihre Daten ohne Ihre Einwilligung an Dritte weiter.

Folgende Gründe kann es für das Erheben und Speichern von personenbezogenen Daten ab Kontaktaufnahme geben:

  1. Rechtsgrundlage Vertragserfüllung und Angebotslegung

    Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Gleiches gilt für die Legung und Informationen zu einem Angebot. Beispiele für diese Gründe: Exposè anlegen, Anfragen bearbeiten, Rechnungen ausstellen, etc.

  2. Rechtsgrundlage berechtigtes Interesse

    Wir verarbeiten Daten über Sie aufgrund unserer berechtigten Interessen bzw, denen unseres Investoren und Kunden-Netzwerkes (zB. informations-System für Objekte und potenzielle Interessenten oder schnelle Bearbeitung von Nutzeranfragen, Optimierung und wirtschaftlicher Betrieb unserer Online-Services wie etwa einem Datenraum mit persönlichem Log In).

  3. Rechtsgrundlage Einwilligung

    Sie haben uns Daten über sich freiwillig zur Verfügung gestellt und wir verarbeiten diese Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung. Beispiele für Gründe: Anforderung des Zinshausmagazins oder anderer Informationsmaterialien, Anmeldung zu einer Veranstaltung etc. Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf hat zur Folge, dass wir Ihre Daten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeiten. Für einen Widerruf wenden Sie sich bitte an: office@arnold.immobilien

Speicherdauer/Löschungsfrist

Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn der Nutzer, also Sie, sollten Sie uns Daten zur Verfügung gestellt haben, seine Zustimmung zur Speicherung widerruft.

Auftragsverarbeiter

Für unsere Datenverarbeitung nutzen wir Auftragsverarbeiter (zB. Steuerberater). Diese Auftragsverarbeiter sind zum strengen Schutz Ihrer personenbezogenen Daten vertraglich verpflichtet und dürfen Ihre personenbezogenen Daten zu keinem anderen Zweck als zur Bereitstellung unserer Dienste verarbeiten.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir sorgen für organisatorische, vertragliche und technische Sicherheitsmaßnahmen entsprechend dem jeweils aktuellen Stand der Technik. Damit stellen wir nach bestem Wissen sicher, dass die Vorschriften der Datenschutzgesetze eingehalten werden. Damit stellen wir sicher, soweit für uns möglich, dass durch von uns verarbeitete Daten keine zufälligen oder vorsätzlichen Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder Zugriff unberechtigter Personen oder Einheiten erfolgt.

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Ihre Rechte

Ihnen stehen zu jedem Zeitpunkt und ohne Angabe von Gründen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde:
Österreichische Datenschutzbehörde
Wickenburggasse 8-10
1080 Wien
Telefon: +43 1 531 15-202525
E-Mail: dsb@dsb.gv.at
Homepage: https://www.dsb.gv.at/

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